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Firma: . 8. Maclot, mein Conversations Eericon verbråmen, um es dadurch zu dem seinigen zu machen. Er hat nåmlich ei nen zweiten Nachdruck meines Conversations-Lericons unternommen, und kündigt davon eben die Erscheinung des ersten Bandes an. Wir wollen dies etwas nåher beleuchten.

Dieser neue Nachdruck soll, dem Prospectus, dem Titel und der Vorrede nach, eine zweckmäßig abgekürzte und mit vielen neuen Artikeln und Zusäßen vermehrte Ausgabe seyn und nur 7 Bånde enthalten! Wir haben uns die Mühe gegeben, den ersten Band dieser so angekündigten Ausgabe mit dem ersten Bande des Originals der 3ten Originalauflage (nach welcher der erste Nachr druck gemacht war) und mit dem ersten Bande der 4ten Auflage, welche Se. Majestät der König von Würtemberg mit einem foge pannten, nur wie Figura zeigt, nicht schüßenden, Privilegio ge gen den Nachdruck versehen haben, zu vergleichen.

Der neue Nachbruce, der in einem Bande allerdings beinahe 13 Bånde des Originals enthält, hat 88 Artikel, die sich nicht in der 3ten Originalauflage, folglich auch nicht im ersten Nachdruck befinden. Von diesen 88 neuen Artikeln sind aber (trog des königl. Privile giums) 74 aus der privilegirten 4ten Auflage nachgedruckt, B. h. die vorzüglichsten neuen Artikel, die sich in den 17 Båns den dieser 4ten privilegirten Auflage befanden, und nur 14 find von Macklot oder seiner saubern Redaction selbst hinzufügt. Adersbach Diese 14 find: Abo Ajaccio Appenzell Aretin Baldinger

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Arkona Aschaffenburg

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Bütow

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Bregenz
Cas

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Brenner Bruir- Burgsdorff mus und aus den gemeinsten Quellen abgeschrieben. Nun ent halten diese 14 neuen Macklotschen Artikel (die uns größtentheils felbft ganz verwerflich scheinen) im Ganzen, wohlzusammengezählt, einen Umfang von 24 Seiten !!! Welche Bereicherung Welche Erfüllung von Versprechungen! Dagegen fehlen in Diesem neuen Nachdruck 56 zum Theil wichtige Artikel der 4ten Waage, wie z. B. Abbildung Akbar Andromache Anteros -Aprarin Averie Argandsche Lampe Baarrecht - Bachau mont Banti Barnes Bartholomåer Fr. Bauharnois Bedienung des Geschüßes. – Benda Berton Bielefeld Bievre Bilderlehre Bonaparte Boscan Bruno Bundesverwandte Borghese Broglio Bullion Cavallo und andere gleicher Art, da diese Artikel ohne Zweifel dem Hrn. Macklot oder seinem nas menlosen Redacteur nicht wichtig genug erschienen!! Von den *versprochenen 3usågen haben wir wiederum eben so wenig ans dere bemerkt, als solche, die aus der 4ten privil. Driginalaufs Tage nachgedruckt find *).

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Abgekürzt ist aber allerdings jeder Artikel der Originalaufs lage in der Urt, daß aus jedem ein Drittel weggestrichen wor den.

Bekannntlich ist es aber nur die Aufgabe eines Meisters,

*) Am Schluffe dieser Abhandlung befindet sich eine Auswahl von neuen und ganz umgearbeiteten wichtigeren Artikel der ersten 11⁄2 Bånde der neuen (vorhin angezeigten und jezt schon im Handel selenden fånften Auflage, die gegen die Macklot'sche Bereicherung von 14 Artikeln auf Bande etwas absticht. Im ganzen haben diese 17 Bände der fünften Originalauflage zwischen 4 bis 500 neue Artikel, wo Mack lot 14 hatte, von welchen 14 uns nur 4 angemessen dänkten, die wir also auch aufgenommen.

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einen schon mit großer Umsicht kurz gefaßten Artikel (wie man es von der Mehrzahl der Artikel in der 4ten (noch weit mehr in der 5ten) Originalauflage des Conv. Ler wohl sagen kann) noch türzer zu faffen und um ein Drittel abzukürzen. Denn der Artikel muß zu der neuen Form auch neu gedacht werden. Dazu wird und kann sich aber ein Lohnschriftsteller, der sich einem Nachdrucker verdingt (ein Mann von Ehre und Namen wird dies nie thun), nicht erheben, auch hat er gewiß keine Zeit, sich mit einer zweckmäßigen Abkürzung, d. H. Umbildung, dem Inhalt und der Form nach, zu befassen, da sich diese nur bef einer ins Große organisirten Redaction finden kann. Kurz er hilft sich wie der Riese Procrustes, der die Glieder des geplünderten Wanderers wegschnitt, die für sein Bett zu lang waren. Mit solchem Scheerenwize hat denn auch Macklote Redacteur das arme Original des Conv. Lex. in die Form feines neuen Nachdrucks eingezwängt. Er hat nach der Elle von jedem Artikel des Originals ein Drittel amputirt! Go entsteht eine Verstümmelung des Ganzen, die diesen Nach druck, auch als Kuszug betrachtet, ganz werthlos macht.

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Wir wollen durch diese verschiedenen Bemerkungen keinesweges sagen, als hielten wir unser Werk schon etwa für vollkommen, und als wäre es so etwas Schwieriges, daffelbe zu verbessern. Es is gewiffermaßen sogar nichts leichter, als einem Werke, wie das Cons versations Lexicon, bei einem neuen Drucke bloßef Vermehrun gen (als ob es dabei auf bloße Vermehrungen von jedem Quidam antåme?) durch die Einschaltung neuer Artikel zu geben, auch sogar es zu berichtigen und in vielen einzelnen Artikeln zu verbess fern. Die erste Composition eines Bandes ober einer ganzen Wuss gabe ist nåmlich für die Redaction in einzelnen Zweigen mit so an Berordentlichen Schwierigkeiten gepaart, daß der Blick auf jebe Einzelheit und die harmonische Ausbildung aller Theile unmöglich wird. Ist aber das Ganze erst einmal da, wenn auch theilweise nur in roher Gestalt, so ist es wahrlich weder Kunst noch Bers dienst, hier oder dort Schmuck oder Feile anzubringen, oder nachz zubauen. Jedem Mann von Geist und Kenntniß werden daher viele Lücken in unserm Werke auffallen, wie wir selbst deren stets gefunden haben. Aber man laffe uns das, was wir gegebens bies ist unser wohlerworbenes Eigenthum, Luft hat, ein besseres und vollständigeres Werk dieser Art zu schaf fen, ber schaffe es auf seine Art und mit einem von ihm erfundnen Titel, nicht gerade mit dem Unsrigen, der auch unser Eigens thum ift; aber er drucke uns das unsrige nicht nach; er verstüms mele nicht unsere Artikel, wie wir es nicht mit andern, in der Idee mit dem unsrigen mehr oder minder verwandten Werken thun, wenn wir solche auch benugen sollten. Wie übring diese literarischen Barbaresken in Würtemberg das Vermehren, Ergänzen, Feiten und Schmücken verstehen*) oder üben, kann man

und wer

* Macklor befonders hat sich die Sache blutleicht gemacht, ba er fich darauf einschränkte, ein Dußend unbedeutender Artikel aus einem geos graphischen Lexicon abschreiben zu laffen und einzuschaltén!! So könnte er leicht jeden Band um Hunderte von Artikeln vermehren, da wir über. Haupt diese Artikel wenig beachten, weil ung nur wenige geographische Arr tikel zum Wesen und eigentlichen Charakter unsers Werks zu gehören

schon aus jenem mechanischen Zuschneiden ihrer kurzen Waare hins länglich ersehen. Was es aber heiße, ein neues Werk, δαβ burch Inhalt und Form ähnlichen früheren gleicht, herauszugeben, um nicht für einen Nachdrucker zu gelten, das fühlt jeder Verstänbige von selbst und wer sich genauer darüber unterrichten will, der verschaffe sich Verhandlungen über solche Fälle bei den franzdfischen Tribunalen, und namentlich die zwischen den Eigenthümern des åls tern Dictionnaire historique mit den Unternehmern der neuen vortrefflichen Biographie universelle, eines Werks, das der fran, zösischen Etteratur zur höchsten Ehre gereicht, aber das auch nur da erscheinen kann, wo es ein literarisches Eigenthums. recht gibt, wie in Frankreich. und in diesem Sinne und Geiste schüße die positive Gesezgebung das literarische Eigenthums, recht und fördere dadurch zugleich die Fortschritte der Literatur und der Wissenschaften!

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Da ich nun aber im vorigen Jahre in der Vorrede zu meiner Vierten Originalauflage öffentlich gesagt habe, daß von Macklot kein neuer oder wiederholter Nachdruck des Werks erscheinen werbe, so wird man es angemessen finden, wenn ich dem Publice darüber folgende AufFlärungen gebe und es zugleich vor wahrscheinlichem Schäden warne,

Se. Majestät der König hatte die Gnade, mir im vergange, nen Jahre, für die Dauer von sechs Jahren, ein Privilegium zu bewilligen, in welcher Zeit mein gedachtes Werk in der vierten und in etwanigen weiteren Auflagen in Würtemberg weder nach: gedruckt noch ein fremder Nachdruck verkauft werden dürfe.

Diese sogenannte Gnade Sr. Majestät des jezt regierenden Königs von Würtemberg wurde mir jedoch nur nach vielen Bes denklichkeiten und Einreden zu Theil. Warum eine aufgeklärte und gerechte Regierung, die sich öffentlich zu den liberalsten Grundsås hen bekannt hat, in Ansehung des Schußes des literarischen Eigenthums noch ungewiß seyn konnte, wird aus Folgendem begreiflich werden.

Macklot hatte sich die Erlaubniß zum Nachdruck meiner drits ten Auflage von Sr. Majestät dem vorigen Könige von Würtemberg erbeten und sie erhalten *). Ob eine Regierung, der bes kannt ist, daß alle civilisirte Staaten, die mit ihrer Gesehge: bung vorgeschritten sind, den Nachdruck als rechtswidrigen Eingriff in das Eigenthum eines Dritten bestrafen, denselben aus: drücklich zu erlauben, nicht Bedenken tragen sollte. - im Fall sie selbst noch schwankt, ihn geradezu zu verbieten, wollen wir hier nicht fragen, da jeder Lefer sich die Frage selbst machen und selbst beantworten wird. Bernünftiger Weise aber

scheinen. Wir haben uns in der Vorrede ut fünften Apflage darüber naher ausgesprochen,

*) Es ist sehr merkwürdig, daß der König das Gesez, wodurch der Nachdruck in feinem Lande förmlich organißirt und in Schul genommen wurde, indem die. Negierung dazu sausdrückliche Autos risationen ertheilte, gab, nachdem er eben vom wiener Cons gresse zurückgekehrt war, wo er durch seine Unterschrift der Con. greßacte die Unrechtlichkeit des Nachdrucks und daß derselbe in den Staaten des deutschen Bundes, also auch in seinem nicht Statt finden folle, selbst kaum anerkannt hatte!!! Und dies geschah von einem deutschen Fürsten im ersten Moment unserer und feiner politischen Biebergeburt!

Fonnte diese königliche Erlaubniß sich doch nur auf diejenigen Theile erstrecken, welche, als die Erlaubniß gegeben wurde, eristirten, nicht aber auf die, welche noch nicht eristirten! Go hatte Se. Majestät es aber doch gemeint und so meinten es auch Se. Majestät der jest regierende König oder sein Geheime rath; denn mir wurde zum voraus erklärt, ich werde kein Priz vilegium auf eine neue Auflage erhalten, wenn ich nicht vorher zustimmte, daß Macklot auch diejenigen Theile, welche noch nicht zur vorigen Auflage gedruckt waren (noch nicht einmal gedacht, noch nicht niedergeschrieben waren), folle nachdrucken dürfen!! Man sieht hieraus, welche Ansichten die königl. würtembergische Regierung von der Literatur und dem Buchhandel (den andere Regierungen für die Säugemme aller Literatur, folglich aller Wissenschaft, aller Volksbildung halten) hat, und für wie wichtig man die Nachdrucker in Würtemberg für den Staat betrachtet, um so ihre Interessen besser als sie es selbst thun, vertreten und für fie forgen zu müssen. Denn es ist gewiß sehr unvorsichtig von eiz nem Nachdrucker, den Nachóruck eines noch nicht vollendeten Werks zu beginnen; es ist aber auch gewiß allen Regeln der Um= ficht Seitens einer Regierung entgegen gehandelt, zum Nachdruck eines noch nicht vollendeten Werks hie Hand zu bieten, und badurch die Gefahr auf sich zu laden, daß Tausende ihrer Uns terthanen uns Bürger anderer Staaten sich durch einen unvorsich tigen Speculanten betrogen fehn kennen. Macklot nämlich sammelte im Inlande und im Auslande, wie ein Bettelmann, tast von Thür zu Thür, Prånumeratien auf das Ganze seines Nachbrucks. Das Ganze war aber noch nicht im Original erschie nen. Wenn ich, der herausgeber, hun den Entschluß faste, das Original nicht vollständig zu liefern und das Berk abzubrechen, so waren alle die Mackiotschen Pränumeranten, die auf das Ganze im Vertrauen auf eine königliche Autorisation vorausbezahlt hatten, um ihr Geld gebracht, oder erhielten ein unvollständiges Werk!

Als ich in das Begehren der königl. würtembergischen Regie. rung, um doch einen einzelnen, damals wichtig geglaubten, aber fast nichtig erfundnen Zweck (das tönigl. Privilegium) zu erreichen, einwilligte, verlangte man auch noch, daß das Privilegium auf die vierte Auflage nur dann Kraft (!) haben solle, wenn wirk lich die von mir noch nicht gelieferten Bånde zur dritten Auflage geliefert würden, und sogar auch noch ein Supplementband Sazu, weil ich diesen früher doch auch angekündigt hätte.

ich zu diesem Supplementbande, den ich allerdings, aber nicht zur vierten, sondern zu den dret vorhergegangnen Auflagen zu liefern gebachte, wie er jegt geliefert ist, auch ein Privilegium verlangte, wurde mir dies aus mir unbekannt gebliebnen Gründen verweigert.

Es würde hier zu weit führen, das Ungewöhnliche dieses so bebingten und an fia), wie die Erfahrung gezeigt hat, ganz une nügen Privilegiums ins Einzelne zu verfolgen, da solches den uns befangenen und denjenigen Lesern, welche die Verhältnisse der Lis teratur und des Buchhandels kennen, felbft in die Augen springts indessen ließ sich von Staatsmännern, wie ich sie in dieser Hinsicht im Würtembergischen kennen lernte, nichts anders als so unklare und gemeine Ansichten erwarten. Denn wohl kaum glaublich wird man es finden, wenn ich von einem hohen Beamten, zu Seffen mis

nisteriellem Nefført jest biefe Angelegenheiten gehör ren, die Behauptung vernahm und mit der sprudeludsten Beredsamkeit vertheidigen hörte,,er halte Schmieder, Fleischhauer, Mäcken und Macklot für die größten Bohlthäter Würtembergs, weil Würtemberg ihn e'n (diesen braven Männern!) — und ihren Bestrebungen die Stufe der hohen Cultur verdanke, auf welcher es (seiner Meis nung nach) stehe !!” *) Armes Sachsen und Preußen und du ganzes Norddeutschland, wo man folcher Aufklärungsmänner ente behrt, oder fie, wenn sie sich betreten laffen, gar an den Pranger ftellt, welche Nacht muß de wohl herrschen! Als wir diesem besterns ten Herrn erzählten, in Sachsen und Preußen**) würden sogar wür. *) Hr. D. Ludwig Wieland fagt über diese Stelle im Patrioten folgendes: Welche furchtbare Unficht von Recht und Wohlfahrt bek einem hohen Beamten! Wenn es erlaubt wdre, sich auf allen Wegen Büchercultur zu verschaffen: so wäre ja das Stehlen der Bücher, wobei man die Druckkosten sparte, dem Nachdrucken noch vorzuziehn. Schon der öffentliche Verkauf vom' Nachdruck wirkt auf die Sittlichkeit eines Volkes sehr übel, denn was für Begriffe muß der über die Sas He Nachdenkende von seiner Regierung kriegen? Denkt aber Niemand darüber nach, wie sieht es dann mit der hohen Cultur aus? Einee folchen Ansicht liegen aber immer swet grobe Rechnungsfehler zum Grunde. Erstlich wird nicht bedacht, daß es gerade der Nachdruc ist, was den Verlag von Büchern unsicher macht, also die Bücher vertheuert. Zweitens verlegt ein Staat durch Begünstigung des Nachs brucks seine eigenen Schriftsteller und Buchhändler, indem dies nothe wendig pon Seiten aller übrigen Repreffalien erzeugen muß. Wie kann ein Staat zu solchen Verlegungen derer, die erschüßen soll ein Recht haben? **) Wie Preußen dies thut und von welchen Grundsågen dies geleitet ist, ergibt sich wohl am visten aus dem Schreiben des Staatskanzlers von Hardenberg an die cólnische Regierung über Spikens Nachdruc des Cotta'schen Verlags:

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Dobberan, ben 27. August 1816.

Aus dem Berichte der Königl. Regierung für den Monat Juni 6. 3. habe ich mit Befremden ersehen, daß der dortige Buchhändler Spik, gestägt auf die franz. Gefeßgebung, fortfährt, Deutsche Werke nachzudru, den und fell zu bieten. Da bie franz. Gefeßgebung den Nachdruck ein. Helmischer, nämlich franz. Werke, verbietet, so folgt aus diefer Ge fergebung von selbst, daß, da Edln nunmehr der preuß. Oberherre schaft unterworfen ist, keine bei uns einheimischen Werke nachgedruckt werden dürfen. Dieses gilt nicht bloß von Werfen, die in den preuß. Staaten erscheinen, sondern von allen Werken, auf deren Verlag der Unterthan eines deutschen Fürsten ein Recht hat, indèm im Art. 18. der deutschen Bandes. acte bereits festgefekt ist, daß die Bundesverfamm® lang sich mit Abfaffung gleichförmiger Verfügungen aber die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck befchdftigen werde. Und da die Vereinigung in einem deutschen Bunde bereits feststeht, so halte ich es für angemessen, daß, ungeachtet der Beschluß selbst üher folche Verfügungen noch nicht hat erfolgen können, Preußen dennoch fchon jest aken Unterthanen der in der Bundesacté genannten verban beten Fürsten diejenigen Rechte gewähre, die es durch seine Gesetzes

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