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„det diese keine Knechtschaft; sie erkennt in der Trene, die den „Untergebnen an unser Dasein knüpft, die göttliche Gabe, die ,,sie gewähren läßt, oder sie wird den Schwachen stark machen, ,,damit die Unterwerfung in freiwillige Hingebung verwandelt ,,werde." Eben dieß wendet dann der Verf. auch auf das Pris vatverhältniß zwischen Herrn und Diener an, und behauptet mit Recht, es gebe nichts Empörenderes, als die Behauptung, daß jemand schon durch seine Abstammung von Dienenden zum Dienen verpflichtet, also ganze Geschlechter zur ewigen Dienstbarkeit verdammt seien. Auch hier müsse eine freiwillige Hin gebung statt finden, wenn der Diener nicht als Knecht erschei: ner und auf alle Entwickelung seiner Eigenthümlichkeit verzich ten solle, was gegen die göttliche Ordnung sei. So richtig uns dieß alles scheint, so geht der Verf. doch wohl zu weit, wenn er eben daraus die Folgerung zicht, daß jeder Dienende einen bestimmten Herrn haben sollte, dem er mit persönlicher Treue anhange und fortwährend seine Dienste widme, und daß daher die Klasse der Tageldhner, weil sie bald diesem bald jes nem wechselnd diene, die unglücklichste in jedem Staate sei. (S. 278). Der Handwerker, der auf Bestellung arbeitet, wie Schuhmacher, Schneider, Tischler, Schlosser, Haarkräusler, Bartpußer u. d. g., steht ja im Grunde in demselben Verhältnisse, als der Tagelöhner, der sich z. B. vom Holzmachen oder Graben nährt und jedem zu Dienste steht, der eine Klafter Holz gemacht oder ein Stück Land umgegraben haben will. Ja selbst in den höhern Wirkungskreisen des Arztes, des Sachwalters, des Sprachmeisters u. d. g. findet ein ähnliches Verhältniß Statt, wenn gleich die Dienste hier von andrer Art sind, als dort. Entspringt aber die wahre bürgerliche Freiheit, wie der Verf. (S. 279) sagt,,,nur aus dem Gefühl eigenthümli cher Tüchtigkeit“, so kann dieß Gefühl der Tagelöhner so gut haben, als jeder andre Arbeiter. Auch halten wir es für eine wunderliche Redensart, wenn der Verf. (um zu beweisen, daß jeder Bürger nach dem allseitigen freien Gedeihen des Eiz genthümlichen streben solle) sagt, der Staat sei,,nicht aus ciz ,,nem leeren, phantasie: wie geist und herzlosen Rechtsbegriffe", sondern aus Gott, aus der Liebe geboren." Stammt denn der Rechtsbegriff oder, richtiger zu reden, die Rechtsidee nicht auch aus Gott und aus der Liebe? Und ist diese Idee etwas so ganz Leeres, daß sie weder auf den Geist noch auf das Herz noch auf die Einbildungskraft erregend einwirken kann? Weiß der Verf. gar nichts von jenen Heroen der Vor- und Mitwelt, die, von dieser Idee ergriffen und begeistert, selbst ihr Blut da: für versprühten, selbst ihr Leben dafür aufopferten? Gewiß,

man muß einen sehr schlechten und gemeinen Begriff vom Rechte haben, wenn man ihm so seltsame Prädikate beilegen kann. Aber der Verf. verbessert sich tiefer unten (S. 344) selbst; denn da gesteht er, daß das innere Wesen des Rechts die Liebe Felbst sei, aus welcher es entsprang.

Wir übergehen, um nicht zu weitläufig zu werden, die übrigen `Karikaturen, und erlauben uns nur noch ein paar Be: merkungen über die leßten beiden Abschnitte dieses anzichenden Werkes, welche von der Preßfreiheit und den Turnplàz zen handeln.

Der Auffah über die Preßfreiheit ist dem Verf. ganz vorzüglich gelungen; ja wir tragen kein Bedenken, ihn für den gelungensten im ganzen Buche zu erklären. So viel auch schon über diesen Gegenstand geschrieben worden, der Verf. hat ihn dennoch von mancher neuen, bisher unbeachteten, Seite zu fass fen gewußt. Niemand, der in dieser hochwichtigen Angelegen: heit mitzusprechen oder mitzuhandeln hat, sollte den Auffah des Verf. ungelesen lassen. Wir wünschten daher, daß es dem Verf. gefallen möchte, diesen Aufsaß besonders abdrucken zu lassen, damit er ein größeres Publikum erhielte, weil Viele, vornehmlich aus der Klasse der Weltleute und Geschäftsmänner, die in dieser Angelegenheit doch einen bedeutenden Einfluß ha: ben, nicht gern Werke von größerem Umfange lesen. Dann wünschten wir aber auch, daß der Verf. wenigstens Eine Stelle abändern möchte, wo er doch eine kleine Bidße gegeben zu has ben scheint. Er behauptet nämlich, und zwar mit vollem Rechte und siegenden Gründen, daß, wo Zensur ist, keine Preß: freiheit (im wahren, vollen Sinne des Wortes) sei. Nun kehrt er aber (S. 356) diesen Sah auch um, und sagt:,,Wo teine Zensur ist, da ist Preßfreiheit, selbst wenn die „Strafen auf Preßvergehungen noch so schwankend in ihren ,,Bestimmungen, wenn sie von der ungereimtesten Strenge sind." Das ist nun aber gewiß nicht der Fall. In einem Staate, wo jede freimüthige, den An- und Absichten der Regierung nicht entsprechende, Schrift gleich nach ihrem Erscheinen vernichtet und deren Verf. mit dem Tode bestraft würde, wär' es doch ungereimt, von Preßfreiheit zu reden. Ist die Zensur, wie der Verf. (S. 362) mit treffendem Wise sagt, ein bethlehemitis scher Kindermord, so wäre jenes Verfahren Vater: und Kins dermord zugleich, also ein doppeltes Verbrechen. Bloße Zen: surfreiheit ist noch keine Preßfreiheit. Darum vers langt auch der Verf. späterhin mit Recht das Schwurgericht (jury) zur Beurtheilung von Preßvergehen. Ja es ist dieß die einzige Art, wie in einem wohl organisirten Staate die

Idee der Preßfreiheit realisirt werden kann. Der obige Saß müßte daher eigentlich so lauten: Wo keine Zensur und ein Schwurgericht ist, da ist Preßfreiheit.“ Denn alsdann muß auch die Gesetzgebung in Bezug auf Preßvergehen milder sein, oder sie findet keine Anwendung, weil das ex aequo et bono urtheilende Schwurgericht in allen Fällen sein Nichtschuldig aussprechen würde, wo das Gesetz zu streng und hart wäre. Dann bedürfen wir auch keines griechischen Ostrazismus, der nach dem Verf. (S. 382),,auf eine eigenthümliche Weise wieder unter uns hervortreten kann.“ Absit omen! Den Vorschlag, die Zensur bloß theil: weise (für gewisse Klassen von Schriften oder Schriftstellern) aufzuheben, verwirft der Verf. (S. 400), und auf seinem Standpuncte mit Recht, indem er die theilweise Aufhebung der Zensur als eine allgemeine und fortdauernde Maaßregel betrachtet. Wenn man sie aber nur als vorübergehende und vorbereitende Maaßregel für solche Staaten betrachtet, die noch ganz in den Fesseln der Zensur schmachten und deren Regierungen aus Furcht vor der Presse diese nicht auf eins mal und wie mit einem Schlage frei geben wollen: so ließe sich der Vorschlag doch wohl hören. Die Furcht vor der Presse gleicht der Gespensterfurcht. Man sage denen, die sich vor Gespenstern fürchten, noch so oft, daß sie sich nicht fürch ten sollen; man zeige ihnen noch so klar, daß sie keine gegründete Ursachen zu einer solchen Furcht haben: sie fürchten sich doch, weil ihre Phantasie einmal mit Schreckbildern erfüllt ist. Eben so wenig hilft es, Regierungen, die sich vor der Presse fürchten, durch Ermahnungen oder Beweisführungen von dieser Furcht erlösen zu wollen und zwar um so weniger, da mans chen ihr Gewissen sagt, daß sie doch wohl einige Ursache haben dürften, sich vor der, durch die Presse sich weithin aussprechens den und immer mehr verbreitenden und verstärkenden, öffentli chen Meinung zu fürchten. Man muß also jene Regierungen allmålig von ihrer Furcht zu entwöhnen suchen. Und dieß kann bei nicht ganz schlechten Regierungen (d. h. solchen, die nicht durchaus illiberal und despotisch sind) am leichtesten durch eine theilweise Aufhebung der Zensur geschehen. Denn wenn solche Regierungen nur erst durch Erfahrung_belehrt sind, daß sie bez stehen können, wenn auch nicht jedes Buch, das in ihrem Lande gedruckt wird, vor dem Drucke von einer öffentlichen Behörde geprüft worden: so werden sie um so leichter geneigt sein, vers nünftigen Vorstellungen Gehör zu geben und der Presse ihr volles Recht, nicht bloß durch Aufhebung aller Zensur, sondern auch durch Einführung des Schwurgerichts, ohne welches die

Presse nun und nimmer frei wird, widerfahren zu lassen. Der Verf., der als Naturforscher gar wohl weiß, daß die Natur keinen Sprung macht, und auch im vorliegenden Werke das Gefeß der stetigen Entwickelung auf die Menschenwelt und alle Verhältnisse derselben scharfsinnig anwendet, wird also wohl obigen Vorschlag, von dieser Seite betrachtet, nicht mehr so gar thdrig finden. Es gibt freilich auch in dieser Beziehung Ul: tras, welche die ganze und volle Preßfreiheit gleich mit einem Sprung erhaschen wollen; und wir möchten diese Ultras nicht so sehr tadeln, wenn wir uns nur von der Möglichkeit dessen, was sie wollen, überzeugen könnten. Sind ja doch schon deut: sche Regierungen, welche großherzig genug dachten, um in ihren Ländern unbeschränkte Preßfreiheit einzuführen, wieder einge: schüchtert und zu neuen Beschränkungsversuchen verleitet wor den, weil andre Regierungen sich noch zu sehr vor der freien Presse fürchteten! Diese Furcht also, als den ersten und im Grunde einzigen Feind der Preßfreiheit, müssen die Freunde derselben vor allen Dingen zu vernichten suchen; sonst ist alles ihr Streben umsonst. Sie werden aber jenen Feind auch, und zwar vorzüglich, dadurch vernichten, wenn sie mit dem Verf. (S. 398) sich der „stinkenden Gemeinheit" derer wider: sehen, welche gern das Recht haben möchten,,,das Frechste laut auszuschreien“, welche gern,,König und Behörde und jeden würdigen Geist mit schmußigen Ausdrücken bewerfen" möchten. Das ist es eigentlich, was der guten Sache am meisten schas det, weil es auch wohlwollende Regierungen verleitet, die freie Presse zu scheuen was aber freilich der tolle Haufe" jener frechen Schreier nicht begreifen kann oder will.

Dem lehten Aufsaße: die Turnpläße, merkt man es an, daß er an einem Orte geschrieben, wo diese Pläķe manchen Unfug veranlaßt und dadurch auch die Besseren zum Unwillen gereizt haben. Ob der Verf. (nach S. 411),,alles reiflich ers wogen, besonnen und kaltblütig geprüft“, ob er das Gute vom Schlechten, das Wesen vom Unwesen, den rechten Gebrauch vom Misbrauche überall gehörig geschieden, ob er nicht man ches übertrieben, das Verzerrte noch verzerrter gemacht habe, um nur recht handgreiflich zu zeigen, daß die Turnpläke höchst schädlich und gefährlich seien das wollen wir nicht ents scheiden. Doch müssen wir bemerken, daß der Verf. durchaus nicht das Turnen selbst verwirft, fondern bloß die Turn: ,,plähe, als cigne von Schule und Familie gesonderte „Institute“ (S. 451). Sind sie denn aber das irgendwo? Haben irgendwo die Turner die Schule nicht mehr besucht, den Familienkreis verlassen und sich auf dem Turnplaße angesiedelt?

Ist dieß der Fall gewesen, so müßten solche Turnplähe aller: dings aufgehoben werden. Außerdem aber wüßten wir an eis nem Turnplate so wenig auszusehen, als an einem Fechtboden, Tanzboden, Reitstalle, Schwimmplaße u. dgl., wo freilich auch allerlei Unfug getrieben, allerlei halsbrechende Dinge unternoms men, allerlei schlechte Gesinnungen genährt werden können. Aber deswegen spricht man doch nicht gleich das Anathem über dergleichen Pläķe aus.

Indem wir noch den Wunsch äußern, daß der Verf. uns bald mit der Fortseßung dieses anziehenden, die wichtigsten Angelegenheiten der Gegenwart umfassenden Werkes beschenken möge, müssen wir ihn zugleich bitten, auf seine Sprache mehr Fleiß zu verwenden. Diese ist, bei aller Lebendigkeit, doch sehr fehlerhaft, sowohl in grammatischer als rhetorisch - stylistischer Hinsicht.

1. Grammatische Fehler. Fast auf allen Seiten fins den sich falsche casus, oder falsche genera, oder falsche modi, oder falsche Beziehungen der pronomina, oder sonst falsche Wortbildungen und Zusammenstellungen. Da diese Fehler so häufig und gleichsam regelmäßig vorkommen, so können sie nicht bloße Schreib oder Druckfehler sein, sondern man muß an nehmen, daß der Verf., der Geburt nach kein Deutscher, mit unsrer Sprache noch nicht recht vertraut geworden. Um nur einige Beispiele zum Beleg anzuführen, so sagt der Verf. S. 60: Unter Elemente [Elementen] des Staats verstehen wir". S. 61: „An dieses [diesem] Erkennen die Versuche der Gegenwart erproben“. S. 62: „Der Schleier, der über alles [allem] Dasein ruht“. S. 180: „Die [den] kdnigli: chen Rechte [Rechten] huldigen." In diesen und unzähligen andern Stellen ist der Akkusativ mit dem Dative oder Ablative verwechselt. Minder häufig, aber doch ebenfalls sehr oft, fin: det die umgekehrte Verwechselung Statt, z. B. S. 92: „Auf ihr [sic] bezogen". S. 397: Die Einsicht von dem [in den] Ursprung"; wo eigentlich die Präposizion falsch ist und den falschen Beugungsfall herbeigeführt hat. Auch Genitiv und Dativ, Nominativ und Akkusativ werden oft verwechselt, J. B. S. 171: Sie entsagt vieler Vortheile" [vielen Vortheilen, oder: Sie entsagt sich zc.] S. 218: Sich eis nem Streben [eings Strebens] bewußt". S. 169: Person als Repräsentant [Repräsentanten] hervorhebt“ denn nicht der Hervorhebende ist der Repräsentant, sondern er hebt die Person als Repräsentanten hervor und so öfter in der Apposizion. Wie die Beugungsfälle, so verwechselt der Verf. auch oft die Geschlechter, z. B. S. 101, wo dessen

Eine

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