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Se freyer und offener der Kampf, desto besser, für die Sache der Guten. Denn das Gute geht von dem Innersten aus und verlangt Freyheit, um hervorzutreten; das Böse aber, entsprins gend aus Selbstsucht, bedarf der Gewalt, um das Gute in der Tiefe niederzuhalten und die Herrschaft in dem Aeußern an sich zu reißen.

Wenn aber drittens Verfassung und Verwaltung eines Staats nicht schlecht, aber mangelhaft ist, oder zurückgeblieben hinter den entwickeltern Bedürfnissen des Volkes: dann tritt erst die rechte Heilsamkeit der Preßfreyheit ein. Durch sie koms men die Vorzüge wie die Fehler, die Vollkommenheiten wie die Mängel der bestehenden Einrichtungen und der Verwaltung des Staates zur Erkenntniß des Volkes und der Regierung; durch fie werden zugleich die Bedürfnisse und Ansprüche des Volks: lebens offenbar. Dadurch wird es möglich, daß Verfassung und Berwaltung in die rechte Einigung mit dem Leben des Volkes treten und fortan gleichen Schrittes mit der Entwickelung dess selben und von ihr ungetrennt in lebendiger Bewegung bleiben. Ja schon dadurch wird das Insichfressen und Umsichgreisen eis ner Unzufriedenheit verhindert, daß sie zur Sprache gebracht werden darf. Das wichtigste aber ist, daß durch die Preßfreyheit das Vertrauen des Volkes zu seiner Regierung befestiget wird. Denn wenn es seine Wünsche ohne Furcht kund thun darf, so faßt es die Ueberzeugung, daß die Regierung es wohl mit ihm meyne, und die Hoffnung, daß sie seine Bedürfnisse, sobald es thunlich ist, befriedigen werde. Und was kann für das Wohl eines Staates wichtiger seyn, als dieses Vertrauen des Volks? Wo das herrscht, da ist keine Furcht und keine Feindseligkeit; darum auch keine Gefahr. Gern trägt dann das Volk und wartet. Wo aber Mißtrauen zwischen Volk und Regierung herrscht, da bewacht man sich gegenseitig argwöh nisch. Jede freye Regung im Volke wird dann von der Re: gierung gefürchtet und muß ihr zu einem Grunde schwerern Druckes dienen; eigensinnig oder furchtsam behauptet sie auch die erkrankten Unvollkommenheiten der Verfassung oder Verwal tung; es werde, meynt sie, wenn sie einmal nachgegeben habe, immer mehr verlangt werden; der Volkswille müsse gezügelt werden; das Volk müsse gehorchen und stille warten, bis es der Regierung gefalle, Aenderungen zu machen. Von der anz dern Seite wird dann leicht jede Maasregel der Regierung übel gedeutet und ihre beste Absicht unwirksam, weil sich ihr das bereitwillige Zuwirken des Volkes versagt. Ein so verderb liches Mißtrauen aber wird durch nichts so sehr genährt und gesteigert, als durch die Beschränkung der Freyheit zu reden

und zu schreiben. Denn solche Beschränkung selbst schon ist dem Volke mit recht ein fortdauernder Beweis des bey der Regierung herrschenden Mißtrauens. Aber könnte man faz gen eben um das Vertrauen zu erhalten, dürfen die Urs theile übelwollender oder unverständiger Menschen, welche die Maasregeln der Regierung tadeln, nicht verbreitet werden; denn fie erzeugen Mißtrauen! Eine solche Gegenrede hat aber kaum einigen Schein. Denn nur da können solche Urtheile Unkraut fåen, wo sie geglaubt werden; und geglaubt werden sie, wo man die Regierung eifrig bemüht sicht, sie zu unterdrücken. Denn solches Bemühen scheint mit Recht ein Beweis von bdz sem Bewußtseyn. Wo sie aber jeden Tadel gestattet und der Macht der Wahrheit vertraut, da macht sie schon durch dieses Vertrauen die Angriffe des Unverstandes und der Bosheit uns wirksam. Wichtiger ist ein anderer Einwurf, der nämlich, daß durch Gestattung des freyen Urtheilens über Verfassung und Verwaltung viel Unzeitiges, von müßigen Köpfen ausgez dacht, was sich nicht an die Geschichte des Volkes und Staaz tes anschließe, zur Sprache kommen werde, allgemeine Begrif fe, die bey ihrer Einführung in das wirkliche Leben nur Unheil stiften würden u. s. w. Diese Folge der Preßfreyheit kann nicht geläugnet werden. Nur bedarf es zum Unzeitigen nicht gerade der müßigen Schriftsteller, sondern den Regierenden selbst können solche Gedanken eben so gut einfallen. Wie sehr wäre zu wünschen, daß die Geschichte keine Beyspiele davon darbdte! Vor solchen Einfällen warnt die öffentliche Meynung, wo sie sich bey einem Volke aus dem Gefühle seiner Bedürf nisse frey entwickeln konnte; aus ihr kann die Regierung erses hen, ob etwas an der Zeit ist, oder nicht. Dazu kommt, daß nur dann solche unzeitige Gedanken wahrhaft gefährlich sind, wenn sie von der Regierung gefaßt werden, weil nur sie zu? gleich den Versuch der Ausführung machen kann. Daraus entspringen oft Gewaltsamkeiten, und endlich nach vielem Un: glück Rückschritte, die sie sich hätte ersparen können, wenn fie vorher die vielseitige öffentliche Meynung darüber hätte hören wollen. Kommen aber solche allgemeine der Eigenthüm lichkeit des Staates und Volkes nicht zusagende oder unzeitige Vorschläge von Schriftstellern, die mit den Gedanken keine Macht der Ausführung verbinden, so verhallen sie ohne Wir tung. Denn wie sie nicht im Triebe des Volkslebens wurzeln, so finden sie auch keine Aufnahme in seiner Erkenntniß und feinem Willen.

Aus diesen Gründen, deren weitere Entwickelung hier ihren Plaz nicht findet, find wir für völlige Freyheit der Presse, wie

in Hinsicht auf die Kirche, so auch in Hinsicht auf die Verfas fung und Verwaltung des Staates. Wie würden auch, wenn man doch einige Beschränkungen machen zu müssen meynte, Ge seße genau bestimmen können, wodurch sich ein Schriftsteller Vergehen gegen Kirche oder Staat zu Schulden kommen lasse? Sie würden immer der Willkühr des Censors oder Richters einen weitern Spielraum zu größerer Beschränkung und Bez drückung, als man beabsichtigte, lassen, und ihren Zweck doch nie erreichen, wenn man nicht lieber endlich alles Schreiben über gemeine Angelegenheiten gänzlich untersagen wollte.

Auch über fremde Staaten sollte, dünkt uns, ein freyes Urtheil ohne Bedenken gestattet werden. Denn Keinem kann das Urtheil eines Schriftstellers, noch dazu eines ausländischen, Gefahr bringen, am wenigsten, wenn es ungegründet ist. Ist es aber gegründet, so kann die Regierung des fremden Staates es durch Beachtung zu ihrem Besten benutzen. Dem Vaterlande des Schriftstellers aber kann die Darstellung fremder Verfassung und Verwaltung durch Vergleichung der einheimi. schen auf mehrfache Weise vortheilhaft werden.

Nur insofern also darf und soll die Preßfreyheit beschränkt werden, wiefern die Presse zum Unrecht gegen Personen gez braucht werden kann, nämlich sie zu schmähen, zu verunglimpfen, zu verspotten, Familienverhältnisse oder Geschäfte zu ihrer Krånkung oder ihrem Schaden zu offenbaren, und Gerüchte zu verbreiten, die ihnen nachtheilig sind.

In welcher Weise aber soll diese Beschränkung eintreten? Am besten durch Censur! sagen die Einen. Am besten durch Verantwortlichkeit der Schriftsteller ohne vor gängige Censur! sagen die Andern, und erklären sich damit für Preßfreyheit im zweyten Sinne des Worts, Hr. Professor Krug sucht beyde Ansichten zu vermitteln. Wir wol len zuerst das Wichtigste hören, was die entgegengesezten Par teyen für ihre Behauptungen vorbringen.

Besser ist es, sagen die Bertheidiger der Censur, Unrecht zu verhüten als zu bestrafen. Verhütet aber wird das Unrecht, das durch Schriften begangen werden kann, nur durch Censur, Die Regierung nämlich bestellt Einen oder Mehrere, welchen alle Schriften vor dem Drucke zur Beurtheilung vorgelegt werden müssen, und welchen die Macht gegeben wird, den Druck ders jenigen zu verbieten, worin die Rechte anderer Menschen gez kränkt werden. Das sichert jeden Bürger vor muthwilligen oder boshaften Angriffen, denen er sich sonst jeden Augenblick ausgescht sicht und vor denen ihn kein Strafgesch bewahren kann.

Ja, es sichert auch den Schriftsteller. Ohne Censur

kann er nie sicher seyn, ob er nicht von Jemand wegen einer vielleicht ganz arglos niedergeschriebenen Bemerkung belanget und vielleicht von einem unverständigen Richter, der das Gut der Geistesfreyheit nicht zu schäßen weiß, hart und roh bestraft werden wird. Die Censur aber schüßt ihn vor solcher Gefahr. Seine Schrift hat nun eine öffentliche Gewähr für sich, und hält sich ja Jemand durch sie in dem Grade verleht, daß er sich um Genugthuung an die Obrigkeit wenden will, so muß er zuerst den Censor belangen; denn auf ihm liegt nur die Vers antwortlichkeit.

Dagegen sagen die Andern: Frey, nach eigener Wahl und Einsicht, muß der Bürger seine Kraft, geistige wie leibliche, gebrauchen; die Geseze sollen vor dem Mißbrauch warnen, die Richter urtheilen. Das Recht der Gedanken - Mittheilung durch die Schrift muß wie jedes andere allgemeine Recht des Men: schen betrachtet werden; die Natur der schriftlichen Mittheilung begründet keinen Unterschied. Unwürdig muß es jedem münz digen Menschen dünken, für seine Geistesäußerungen einen Vormund anerkennen zu sollen. Lieber wird Mancher seine be: ften Gedanken unterdrücken, als sie der Verwerfung eines viel: leicht in Grundüberzeugungen mit ihm nicht einstimmigen Cen sors auszusehen. Wie kann man auch wohl von der Einsicht und dem Willen eines Censors über Wahrheit und Unwahrheit, Recht und Unrecht, befriedigende Entscheidung erwarten? Vor: urtheil, Beschränktheit, Einseitigkeit, Leidenschaft, Willkühr, Laune, wird nicht selten sein Urtheil bestimmen. Daher und aus der natürlichen Verschiedenheit der Ansichten geschicht es, daß von dem einen Censor hier verboten wird, was ein ande rer dort, bisweilen noch in demselben Staate, erlaubt. Dazu kommt gewöhnlich die Aengstlichkeit wegen der Verantwortlich: keit, die auf ihn fällt, und die Rücksicht auf die Gesinnung oberer Behörden, so daß er sich in seinem Censor: Amte eng herziger beweisen wird, als er sonst ist. Was aber die Si cherung des Schriftstellers betrifft, so wird kein edler Mann die Verantwortlichkeit für seine Aeußerungen auf einen Andern schieben wollen; was er thut, thut er auf seine eigene Gefahr. Darum keine Censur, sondern Preßfreyheit mit eigener Verant: wortlichkeit des Schriftstellers! Scheinen die bestehenden allge: meinen Geseze gegen Schmähungen, Verläumdungen u. s. w., nicht hinreichend zur Sicherung der Bürger gegen mögliche An: griffe von dieser Seite; nun, so mag man noch besondere Preßz gesehe geben.

Schon diese halb zugestandene Nothwendigkeit besonderer Preßgesche sagen Jene beweiset, daß hier von einer eigenthümlichen Art von Verlegungen die Rede ist, die eine

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besondere Einrichtung nöthig macht. Durch Schärfung oder ges nauere Bestimmung der Strafgesche gegen Injurien u. s. w. hel fen zu wollen, ist nur eine Täuschung. Denn die Verleßung ei nes Menschen durch die Rede wird doch immer nur von Wenigen vernommen und erlischt bald in ihrem Gedächtniß; die Verle zung durch die Schrift aber wird in das Unendliche vervielfacht und dauert in unbestimmbare Zeiten fort. Immer neu bleibt der Schmerz solcher Verläumdung, untergräbt oft die Gesundheit und lähmt die Wirksamkeit des bravsten und tüchtigsten Mannes. Denn keine Strafe kann solche Kränkung aufheben oder das verlette Ehrgefühl beruhigen, und nichts kann entschädigen. Es ist überhaupt nicht durch Bestrafung oder Genugthuung zu hel: fen, sondern nur durch Verhütung, mittelst der Censur.

Dagegen meynen die Freunde der Preßfreyheit: Es sey doch so arg nicht mit den Verlchungen durch die Schrift, als Jene vorgeben. Wer sich tüchtig und brav erweise, mache das durch in seinem Kreise leicht alle Verläumdungen der Schrift, wie der Rede, zu Schanden; ja noch leichter der Schrift als der Rede, weil jene weniger als diese im Finstern schleichen und sich hin und her winden könne, sondern ihrer Natur nach offener und bestimmter vortreten müsse. In die Ferne freylich und zu Fremden hin könne der Charakter nicht wirken; aber da mache auch die Verläumdung keinen Eindruck. Wer lese, was von einem Unbekannten gesagt werde? Sey es aber ein durch sein Amt oder durch seine Geistesthätigkeit weithin bekannter Mann, so reiche auch die Kraft seiner Wirksamkeit oder seiner Worte eben so weit zur Widerlegung. Dazu komme, daß sich immer sehr bald eine richtige Würdigung des Gehaltes und der Zuverlässigkeit der Zeitschriften festsehe, worin dergleichen Auf sähe am meisten vorzukommen pflegen, so daß diejenigen, worin Parteysucht, hämische, neidische Gesinnung, Klätscherey u. s. w. herrschen, bald dem Rufe keines braven Mannes mehr ernstlich schaden können. Das werde noch weniger geschehen können, wenn erst Preßfreyheit bey uns eingeführt und zur Gewohnheit geworden sey. Dann werde sich auch allmählig die Empfindlichkeit vermin: dern, die sich bey uns jeht noch in dieser Hinsicht zeige, und mit ihr zugleich der Eindruck und die Wichtigkeit solcher Urtheile. Be sonders erscheinende Schmähschriften aber würden immer selten feyn. Offenbar seße sich ihr Verf. der gerichtlichen Bestrafung aus, und schwerer falle die Schande auf ihn selbst zurück, wenn die Verläumdung erwiesen werde. Mit der Dauer solcher Ver: lekungen sey es auch nicht so wichtig. Die Erfahrung lehre ja hinlänglich, wie bald alle solche Persönlichkeiten in Vergessenheit fallen, wenn sie nur nicht etwa durch zu große Empfindlichkeit zum Gegenstand eines langen Streites gemacht werden.

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