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Mainz,

Dud von F. Kupferberg.

R614
1860
V. 3

Alphons Rodriguez dem frommen Lefer.

Die im ersten und zweiten Theile dieses Werkes behandelten Gegenstände betreffen den Ordensstand im Allgemeinen; diejenigen aber, von welchen hier die Rede sein wird, beziehen sich auf denselben im Besondern. Deshalb haben wir diesen Theil betitelt: lebung der christlichen und der dem Ordensmanne gebührenden Vollkommenheit1)." Alles, was zur Sprache kommen wird, ist so eingerichtet, daß es nicht bloß uns und den Ordensleuten überhaupt, sondern auch Denen, die dem Weltstande angehören und nach christlicher Vollkommenheit streben, von großem Nußen sein wird. Denn obschon z. B. in der ersten Abhandlung von dem Zwecke und der Einrichtung unserer Gesellschaft die Rede ist, so schließt sie doch auch allgemeine Gegenstände in sich. Dahin gehört das gute Beispiel, der Eifer für das Heil der Seelen, das Mißtrauen gegen sich selbst und das Vertrauen auf Gott. Die brüderliche Zurecht weisung, die Rechenschaft, welche man seinem Beichtvater und Seelenführer von dem Zustande seines Gewissens abzulegen hat, sind ebenfalls Gegenstände, welche Jeden angehen. Ueberhaupt alle Tugenden, von denen wir in diesem leßten Theile handeln werden, finden in allen Ständen ihre Anwendung. Denn lassen auch die Standespflichten nicht

1) Auf dem Titelblatte ist vom Ueberseßer abfichtlich keine Aenderung des Titels vorgenommen.

jedes Mal die thatsächliche Uebung derselben zu, so kann man doch ein inbrünstiges Verlangen nach ihnen hegen, und sie zur Zügelung der ihnen entgegenstehenden natürlichen Neigungen benußen. Ich hoffe von der göttlichen Barmherzigkeit, daß die Ordensleute, welche dieses. Werk lesen werden, dadurch ganz der Pflicht ihres Berufes gemäß zu einem immer eifrigeren Streben nach Vollkommenheit angetrieben werden, Diejenigen aber, welche in der Welt leben, sich angespornt fühlen, jene, so viel der Stand eines Jeden es erlaubt, nachzuahmen, und daß auf diese Weise die Einen sowohl als die Anderen täglich an Eifer im Dienste Gottes zunehmen werden.

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Dritter Theil.

Erste Abhandlung.

Zu welchem Zwecke die Gesellschaft Jesu gestiftet ist, und von einigen Mitteln, welche nicht nur den Mitgliedern dieser Gesellschaft zur Erreichung desselben behilflich, sondern auch Allen ohne Ausnahme von großem Nußen sein werden.

Erstes Kapitel.

zu welchem Zwecke die Gesellschaft Jesu geftiftet ift.

„Habe Acht auf dich selbst und auf die Lehre. Darin verharre; denn wenn du dieses thust, wirst du dich selbst, und welche dich hören, selig machen." In diesen Worten des Apostels liegt die Bestimmung unserer Gesellschaft ausgesprochen. Das geht hervor besonders aus unseren Sagungen, wie auch aus den darauf bezüglichen päpstlichen Bullen, welche ausdrücklich sagen,,,der Zweck der Gesellschaft Jesu bestehe darin, daß alle Mitglieder derselben mit Hilfe der göttlichen Gnade nicht nur an ihrem eigenen Seelenheile und an ihrer eigenen Vollkommenheit, sondern auch eifrigst an dem Seelenheile und der Vollkommenheit des Nächsten arbeiten 2). Dieser dop= pelten Aufgabe sollen wir uns aber nicht auf eine gewöhnliche Weise unterziehen, sondern den eben angeführten Worten gemäß kräftig, mit Eifer und aller möglichen Anstrengung. Hiebei ist jedoch Eines zu bemerken. Wie unsere Sagungen uns verpflichten, nicht nur schlechthin unser Seelenheil zu wirken, sondern dieses auf dem Wege der Vollkommenheit zu thun: eben so verlangen sie auch, daß wir nicht nur einfach für das Seelenheil Anderer Sorge tragen, sondern es uns auch angelegen sein laffen, dieselben auf dem Wege der Tugend und Vollkommenheit weiter zu führen. Deshalb ermahnt der Pater Aquaviva3), die Beichtväter möchten nicht so sehr dahin streben, viele Seelen unter threr Leitung zu haben, sondern Diejenigen, welche sich ihnen anvertraut haben, täglich mehr und mehr zu vervollkommnen suchen. Dieselbe Sorgfalt also, welche wir auf unseren geistlichen Fortschritt und unsere

1) Attende tibi et doctrinae; insta in illis. Hoc enim faciens, et teipsum salvum facies, et eos, qui te audiunt. I Tim. IV. 16.

2) Finis hujus societatis est, non solum saluti et perfectioni propriarum animarum cum divina gratia vacare, sed cum eadem impense in salutem et perfectionem proximorum incumbere. Exam. c. 1. §. 2. Reg. 2. Summ. 3) Claud. Aquaviva in Instruct. pro Confess. n. 10.

Rodriguez, Uebung der Vollkommenheit 28. III,

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