von Verdün mit dessen Herzogthum belehnt. Dieses erregte den Hass der alten im Lande mächtigen Geschlechter, unter Andern der Grafen Gerhard und Lambert, und es standen schwere Kämpfe bevor. Der Zug des Gottfried gegen Lambert endete mit der vergeblichen Belagerung von Löwen; und während der Bischof Adelbold und Graf Wiemann mit Gottfried nach Brabant gezogen waren, eilte Balderich dem Grafen Gerhard zu Hülfe, welcher damals die Burg Heimbach belagerte und glücklich eroberte. Auf der Rückkehr wurde Balderich von einem, Vasallen Wicmanns, Gevehard, überfallen und gefangen nach Munna geschleppt, wo er sich mit schwerem Gelde frei kaufte (Kap. 11). Später wurde der Krieg erneuert, und von den Feinden Gottfrieds unterlag zuerst Lambert in der Schlacht bei Fleurus am 12. September des J. 1015, wo er seinen Tod fand (Thietmar VI. 32. Annal. Quedlinburg. ad an. 1015). Gerhard und Balderich, welche den Krieg fortsetzten, suchten und fanden neue Hülfe an einem sächsischen Grafen Berthold; dieser eroberte am 1. April des J. 1017 Munna, welches der Herzog Bernhard von Sachsen einem Vasallen des im J. 1016 ermordeten Wiemann zur Vertheidigung übergeben hatte (Thietmar VII. 38. Alpert. II. 15). Allein der Kampf wurde dennoch zu Gunsten Gottfrieds entschieden. Gerhard wurde am 27. August 1017 geschlagen; Balderich gerieth in Gefangenschaft, woraus er sich, man weiss nicht wie, wieder befreite (Thietmar. VII. 45). Und nach dieser Niederlage wurde der Friede zwischen den streitenden Parteien hergestellt. Gerhard half sogar, nach der Verurtheilung des Balderich zu Nymwegen im Jahr 1018, an der Zerstörung Munna's (II. 16). Ueber diesen Zusammenhang vgl. Giesebrecht Bd. II. S. 105, 132, 136, 139, 140. ---- mit den Gegnern Durch diesen Anschluss an die Rebellen wurde er zugleich Gegner des Kaisers, dessen Gunst er dadurch einbüsste. dem Gerhard von der Maas. Unten Kap. 16 und 18 erscheint er als Herr von Heimbach. Diese Veste liegt an der Roer oberhalb Düren und Niedeggen und nicht weit von Zülpich. Wie dieser frühere Anhänger des Balderich Grevehard dessen Feind wird, findet sich Kap. 11 erzählt. des Wicmann war. Kap. 11. dessen Anhänger Gevehard geworden Aspel Wie Balderich dieses erhalten hatte, wird Kap. 11 erwähnt. auf s. Sterbebette - Er scheint im Jahr 1011 gestorben zu sein, hat also die Belagerung seines Schlosses durch den Bischof von Utrecht (II. 3) nicht lange überlebt; ja er scheint zwischen dieser Belagerung und der Aussöhnung des Bischofs mit Wicmann (II. 7) das Zeitliche gesegnet zu haben, weil er bei der erwähnten Aussöhnung nicht mehr genannt wird. Was Alpertus von dem Tode des Präfekten Gottfried an (II. 1) bis zum Zuge nach Brabant (II. 10) erzählt, gehört zwischen die Jahre 1010 und 1012. Gerhard Er scheint ein naher Verwandter der Frau des Godizo gewesen zu sein, und ist nicht zu verwechseln mit Gerhard von der Maas. Von Ledebur, Dynast. Forsch. H. I. S. 8 verwechselt Beide. Töchter von denen die älteste Irmgardis war, die Gründerin der Kirche zu Rees (1040): worüber vgl. Annalen des hist. Ver. für den Niederrhein Jahrg. I. H. I. dem Balderich Kap. 10 gehört. Wie er es wieder verlor, haben wir der Wittwe überlassen Godizo scheint Heimbach von seiner Frau geerbt zu haben. Obgleich Gevehard die Wittwe heirathete, hat er dennoch die Veste nicht bekommen, sondern Gerhard von der Maas hat sich derselben bemächtigt (Kap. 10); und als er sie später nehmen wollte, büsste er das Unternehmen mit dem Tode (Kap. 18), und Gerhard ist im Besitze geblieben. Kap. 12. bestimmten Tage des Jahres 1015. durch Gift Sie mischte den Trank mit Gift; und da heftige Leibschmerzen den Wicmann befielen, konnte er kaum den folgenden Tag abwarten. Thietmar VII. 33. Annal. Saxo ad an. 1016. Kriegsmann Gevehard. S. zu Kap. 18. am dritten Tage Die Ermordung geschah nach dem Calend. Merseb. am fünften, nach den Annal. Hildesh. am sechsten, nach dem Necrolog. Luneb. am neunten October. S. Pertz zu Thietm. T. V. p. 851. Not. 19. frei sei von der Schuld - Der Mord geschah durch den Diener (servus) unter den Augen des Balderich, der auch nicht 178 von Verdün mit dessen Herzogt' digu All dr .utz. el zu rächen. Einer neisst agen worden, 13. te dort den grössten Theil des Som en Sohn II. p. 75. lientel tmar, Not. d. h. er genoss dessen Gunst, so ofs von Utrecht. II. 2. Derselbe Ausdruck I. 2. ch s. Beistand Ortschaften stans loca et igne consumens, Thietmar: contigua devanämlich Herzog Bernhard von - Auch Kap. 17 gewährt dieser Terrath Mu 38. Annal in Knecht t: Post ho tribus urb alo intra item, cu Sachsen, dem die Oberleitung vom Kaiser übertragen war. zu einem Hügel erhob Ueber die Lage der Veste habe ich mich weitläufig verbreitet in meiner angef. Schrift S. 280 ff. Ankunft des Kaisers - freien Abzug worüber Thietmar seinen Unwillen zu erkennen gibt. praefati cv. ditatis tutor et nej Vgl. Annal. Saxo. kleinen Sohn Wichmannum IV. Not. T. II. 75. T. III. p. p. Heimbach im Besitz ezeichnet als derje- 56: sagt Peri. les Thietmar, Not. 22. Vgl. über ihn die Anmerk. Verrath Munna's - Kap. 15. → gegangen n worden + hatten t, mit am 1. April des J. 1017. Thietmar VII. 38. Annal. Saxo ad an. 1017. Thietmar cum suis ein Knecht von der Partei des Balderich erzählt: Post haec Bertoldus, Liutharii filius, fautoribus urbem Munnam Kal. Aprilis conducto custode Baldricum, Wigmanni comitis inclitum satellitem, cum suis consociis diu repugnantem occidit, victorque insedit. Vgl. Annal. Saxo. Nach Giesebrecht 8. 139 war Berthold ein sächsischer Graf, welcher sich an Balgewann. Desderich angeschlossen hatte und für diesen Munna sen conductus custos wäre dann identisch mit dem von Alpertus erwähnten Knechte von der Partei des Balderich. Der von Thietmar aufgeführte Wigmann ist der von Balderich, dem Grafen von Uplade, ermordete Graf von Westfalen, in dessen Besitz bisher Munna gewesen war; und dessen inclitus satelles, welcher bei der Eroberung von Munna umkommt, ist demnach eine vom Mörder des Wigmann durchaus verschiedene Persönlichkeit. getödtet Nach Thietmar war dieser der satelles Wigmanni, Namens Balderich, welcher mit vielen der Seinigen getödtet wurde. Kap. 16. - am 16. März des J. 1018. Versammlung zu Nymwegen die geringste Miene machte, den Frevel zu rächen. Einer der Dienstmannen des Wicmann erschlug den Mörder seines Herrn, wurde darauf aber auch selbst niedergestossen. Balderich ergriff die Flucht und bewahrheitete dadurch seine Mitwissenschaft am Frevel. Auf die Nachricht von der schrecklichen That eilte der Bischof Theoderich von Münster herbei, beklagte den Tod seines geliebten Freundes und holte die Leiche nach Fretheni (Vreden) ab, wo er sie in der Gruft seiner Väter beisetzte. Thietmar. Annat. Saxo. Balderich hörte Im folg. Kap. 13 heisst es, Wiemann sei unter den Augen des Balderich erschlagen worden, übereinstimmend mit Thietmar. in Burgund mers. Thietmar. -- Kap. 13. Er weilte dort den grössten Theil des Som unter dessen Clientel d. h. er genoss dessen Gunst, wie die des Bischofs von Utrecht. II. 2. Derselbe Ausdruck I. 2. versprach s. Beistand Auch Kap. 17 gewährt dieser ihm Schutz. Ortschaften verwüstet - Thietmar: contigua devastans loca et igne consumens, nämlich Herzog Bernhard von Sachsen, dem die Oberleitung vom Kaiser übertragen war. zu einem Hügel erhob Ueber die Lage der Veste habe ich mich weitläufig verbreitet in meiner angef. Schrift S. 280 ff. Ankunft des Kaisers Der Erzbischof von Köln war sehr besorgt um seinen Freund Balderich und bat den Kaiser, die belagerte Stadt seiner Gewalt zu übergeben. Der Kaiser gab dessen inständigen Bitten nach; allein es war zu spät; weil bei der Ankunft des Kaisers die Veste schon gefallen war. Thietmar. VII. 34. Vgl. Annal. Saxo. Die Bemühung des Erzbischofs von Köln, den Balderich zu schützen, scheint seinen Grund zu haben in dem Bestreben, durch die Erhaltung seines Freundes in der Grafschaft Hamaland dem Bischof von Utrecht, dessen Ansehen sogar im Attuariergau dem seinigen weit überlegen war (Kap. 7), ein Gegengewicht zu halten. In andern Fällen freilich zeigte es sich, dass ebenderselbige Erzbischof Ränken und Listen nicht fremd war, und dass alle Widersacher der Krone bei ihm offen oder im Geheimen Unterstützung fanden. Vgl. Giesebrecht Bd. II. S. 152. freien Abzug erkennen gibt. worüber Thietmar seinen Unwillen zu |