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es scheint, als ob die Berufung darauf ebenso faul ist, als der Schwur auf die Reliquien der heil. Cunera zu Renen, wodurch Adela beweisen wollte, dass sie auf die ihrem Sohne Meinwerk geraubten Besitzungen von zehn Mansen ein wirkliches Recht habe, aber mit Schimpf und Schande abziehen musste (s. meine angef. Schrift S. 228). Deshalb weiss auch Alpertus von Metz nichts von dieser Berufung der Adela, sondern erzählt (Kap. 3) nur, dass Luitgardis ihr Erbe an die Kirche vermacht habe und deshalb von der Schwester verfolgt worden wäre. Wie wenig Adela sich um irgend ein Recht kümmerte, beweiset ihre ganze Geschichte. Uebrigens ist zu bedenken, dass auch in andern Punkten der Verhandlungen nicht sächsisches, sondern fränkisches Recht beobachtet worden ist, dass namentlich auf der Versammlung zu Nymwegen (996) Balderich unter der Sitte des Halmwurfes (der festucatio) auf sämmtliche Schenkungen verzichtete, welche Sitte keine sächsische, sondern ursprünglich eine fränkische, eine salische und ripuarische, also auch wohl eine chamavische, war (s. Grimm, deutsch. Rechtsalterth. 2. Aufl. S. 122-127). Die Frage, woher es denn aber gekommen, dass dennoch der Prozess so günstig für Adela entschieden worden ist, lässt sich dahin beantworten, dass es der Wille des Kaisers war und auch die versammelten Grossen des Reiches dahin arbeiteten, durch eine beide Theile zufrieden stellende Vermittelung und Vergleichung den Prozess, der so viele Jahre gedauert und so grosse Unordnungen hervorgebracht hatte, endlich zu einem den Frieden sichernden Ende zu bringen.

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auf d. frühern Fuss

Kap. 5.

im J. 1003.

Wenden im J. 1005. Vgl. Giesebrecht a. a. O. Bd. II. S. 44 f. Unsere Stelle hatte Sigebert. Gembl. ad an. 1003 vor Augen, indem er schreibt: Henricus imperator potentiores regni viros, bella sibi concitare volentes, devincit; et reges gentilium in interiori Germania commorantes, qui dicuntur Winidi, tributarios sibi facit.

Metz im Lande der Belgen Dem Bischof Adalbero II. von Metz, welcher im J. 1005 starb, sollte folgen Adalbero III., der Sohn des Bruders des gestorbenen Adalbero, des Herzogs

Theoderich von der Mosel; weil Adalbero III. aber noch jung war, stellte Theoderich ihn unter die Vormundschaft des gleichnamigen Herzogs Theoderich, des Bruders der Gemahlin des Kaisers Heinrich II. Kunigunde. Aber dieser Vormund bemächtigte sich selbst im J. 1006 des bischöflichen Stuhles von Metz und schloss den Adalbero aus; auch nahm er den Theoderich, den Bruder des Adalbero II., gefangen. Daher entstand Krieg. Der Kaiser belagerte Metz im J. 1009. Sigebert Gembl. ad an. 1009. Der Krieg dauerte mehrere Jahre bis 1012; ein fester Friede kam erst 1017 zu Stande. S. Pertz in seiner Einleitung zur Vita Adalberonis II. T. VI. p. 659. Giesebrecht Bd. II. S. 95. 96. 101. 120.

böse Absichten

Die Absicht des Bischofs Theoderich, so wie seines Bruders Heinrich, ging dahin, die Thronbesteigung Heinrichs II. zu einer glanzvollen Erhebung ihres Geschlechtes zu benutzen (Thietmar VI. 35); welcher sich der Kaiser entschieden widersetzte. Weil der Kaiser seine Güter der Kirche zu Bamberg zu vermachen beabsichtigte, ärgerte sich Theoderich, dass auch das Erbe seiner Schwester an diese Kirche kommen sollte, und wurde Rebell. Sigebert. Gembl. ad an. 1004. zu Grunde gerichtet Thietmar VI. 35: ecclesia vastatur. Vineas et aedificia cum frumento ceterisque utilitatibus laesit. Ueber die Belagerung der Stadt im J. 1012 vgl. Thietmar VI. 46. Hermanni Corneri Chron. ad an. 1013 bei Eccard. T. II. p. 564.

Adelbold Vita Heinrici II. imperatoris, auctore Adalboldo, bei Pertz T. VI. p. 683-695. Adelbold war Bischof von 1010 bis 1029.

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Komet Cometes horribili specie huc illucque iactans in australi parte coeli visus est. Sigebert Gembl. ad an. 1005. Nach specie ist aus Alpertus flammas einzuschalten. Im folg. Jahre 1006.

Hungersnoth u. s. w.

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Fames et mortalitas tam graviter per totum paene orbem invaluit, ut sepelientium taedio vivi adhuc spiritum trahentes obruerentur cum mortuis. Sigebert. Gembl. ad an. 1006.

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Kap. 8.

Fluss Miriwid j. Merwe. Unten II. 20 ist die Rede von einem Walde dieses Namens.

Thiel Normanni Frisiam infestantes Tilae oppidum incendunt. Sigebert. Gembl. ad an. 1009. Vgl. Miraei Chron. rer. Belg. ad an. 1009.

Kaufleute Vgl. II. 20. Die Stadt trieb bedeutenden Handel mit England. Was Dorestadt (s. Annal. Bertin. ad an. 834 und 847) und Utrecht (s. Kap. 10) für den Rhein, Deventer (s. Annal. Fuldens. ad an. 882) für die Yssel waren, das war Thiel für die Waal (Maas), bedeutende Handelsstädte mit Häfen.

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Der Präfekt aber Hiernach sollte man glauben, er hätte zu Thiel oder in dessen Nähe gewohnt. Aber s. zu II. 8.

Waltger vielleicht der Teisterbant'sche Graf Waltger, welcher in den Jahren 914 und 916 bei Bondam I. 44. 45 vorkommt.

Balderich Oben I. 2. 3. Er scheint damals (1009) mit dem Präfekt, seinem Oheim, in gutem Einvernehmen gestanden zu haben.

Unruoch

ein Verwandter des Angfried. Vgl. Kap. 16. Bei Bondam I. 62. 63 werden in den Jahren 999 und 1002 zwei Grafen von Teisterbant genannt, Hunerich und Wrochus, von denen der letzte mit unserm Unruoch identisch zu sein scheint.

Vgl. Wagenaer Vaderl. Hist. Bd. II. S. 138. Ein Graf gleichen Namens lebte zur Zeit Carls des Grossen. Einhardi Annal. ad an. 811. 817. Einhardi Vita Caroli M. c. 33. Und dessen Tochter wird erwähnt in den Annal. Fuldens. ad an. 887.

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Die Utrechter-Normanni Frisiam repetunt et multis caesis Ultraiectum incendunt. Sigebert. Gembl. ad an. 1010. Vgl. Hermanni Corneri Chron. ad an. 1011. Miraci Chron. rer. Belg. ad an. 1010.

Hafend. h. die dortigen Waarenlager und Magazine.

Ansfried

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Kap. 11.

Er war der Sohn des Ansfried, eines Grafen

von fünfzehn Grafschaften (?), und wurde zuerst von seinem

Oheim Rodbert, dem Bischöfe von Trier, in weltlicher und göttlicher Weisheit, dann vom Erzbischofe Bruno von Köln in militärischen Dingen unterrichtet. Bei seinen ausserordentlichen Anlagen machte er bedeutende Fortschritte und trat bald in den Dienst des Kaisers Otto III., als dieser nach Italien zog; der Kaiser setzte so grosses Vertrauen in ihn, dass er bei seinem Einzuge in Rom ihn zu seinem Schwertträger machte. Von Rom zurückgekehrt gründete er die Abtei Torna und machte seine Tochter zur Aebtissin daselbst. In dieser Abtei wurde seine Frau Namens Hereswit, die auf einem Gute Namens Gilisa krank geworden und unterwegs gestorben war, begraben. So lesen wir bei Thietmar IV. 22. 23. Annal. Saxo ad an. 995. Das Kloster Thorn lag auf dem linken Ufer der Maas zwischen Mastricht und Venlo, und wurde gestiftet im Jahr 992; später wurde es ein Nonnenkloster für fürstliche Jungfrauen. Miraei Chron. ad an. 948. Die Gemahlin des Ansfried hiess nach Molanus Nat. Sanct. Belg. ad 3. Mai Hilsmondis, die Tochter Benedicta. Miräus nennt die Gemahlin Hilsundis, und legt ihr auch die Gründung des Klosters bei.

Graf von Brabant - Comes Bratuspantium nennt ihn auch Sigebert Gembl. ad an. 997. Gewöhnlich heisst er Graf von Teisterbant. Bei Molanus l. c. lesen wir, dass er auch Graf von Huy (im Lüttich'schen), Graf von Löwen und Graf von Dionant (im Namür'schen) war. Bedeutende Güter muss er von seinem Vater geerbt haben, welcher von Thietmar IV. 22 und Annal. Saxo sogar als Graf von fünfzehn Grafschaften bezeichnet wird, worunter wohl Herrschaften oder bedeutende Landgüter und Höfe zu verstehen sind. Fünf dergleichen Höfe hat unser Ansfried der Kirche des h. Martinus zu Utrecht vermacht, wie ebenfalls Thietmar IV. 24 und Annal. Saxo erwähnen. Noch andere, die er der nämlichen Kirche schenkt, führt Bondam II. 60. 61 auf.

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Balduin So heisst er in dem Chronikon der Utrecht'schen Bischöfe des Joh. de Beka. Bei Thietmar und Saxo wird er Balderich genannt. Beide Namen wechseln häufig. Er starb im Jahr 994.

der König Nach dem Tode seiner Frau entsagte Ansfried der Welt, um ein klösterliches Leben zu führen. Da wurde

er vom Könige durch den Bischof Notger von Lüttich auf den bischöflichen Stuhl von Utrecht berufen. Als er dieses hörte, ging er in die Kapelle zu Aachen und betete zur Mutter Gottes, auf dass die Wahl, wenn sie von Gott sei, bestätigt, wenn nicht, verworfen würde. Aber nach einer Berathung des Erzbischofes Evergerus von Köln und Anderer mit dem Könige wurde er einstimmig zum Bischof ausgerufen. Thietmar IV. 24. Annal. Saxo ad an. 995.

Kap. 13.

Krone Stemma, Gr. ortuua, corona, diadema. Du Cange. Corona clericalis, tonsura clericorum. Corona, dignitas clericalis, sacerdotalis, episcopalis, pontificialis, quia tonsura est insigne praecipuum clericatus et sacerdotii. Du Cange.,,Ehemals schoren sich die Geistlichen das Haar ganz ab und liessen nur am untern Theile des Kopfes einige Büschel stehen und nannten diese Krone. Diesen Namen führt dagegen heutigen Tages der Scheitel des Kopfes, welcher der Haare entblöset ist." Encyclop. Handbuch der kathol. Liturgie von Abbé Migne unter dem Artikel Tonsur, S. 836. Die Dignität der Sache erinnert an Petr. Epist. II. cap. 2. V. 9 (regale sacerdotium).

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Kap. 14.

ein Hügel - der heilige Berg oder Heiligenberg, mons sanctus, worauf das Benedictinerkloster zu Ehren der h. Gottesgebärerin Maria erbaut wurde. Molanus l. c. Bei Thietmar und Annalista Saxo a. a. O. wird der Hügel mons monachorum genannt. Er liegt auf dem rechten Ufer der Emme bei Amersfort. einen Abt Die Stiftungsurkunde steht in den Act. SS. einen Diener er selbst war ja blind. Thietmar (und aus ihm Annal. Saxo) erzählt: Er speisete täglich 72 Armen mit eigener Hand. Den Schwächern derselben bereitete er ein Bad, wozu er unter der Führung eines Dieners (praecedente camerario), da er blind war, selbst das Wasser aus dem untersten Thale bis oben auf den Berg trug und zurecht machte; dann gewährte er ihnen die übrigen körperlichen Bedürfnisse und liess sie in Frieden gehen, ohne dass sie etwas aussagen durften. Derselbige erzählt, dass er sich von den Mönchen oft hätte mit Ruthen geisseln lassen; dass er Alles an die Armen gegeben; dass er im Winter den Vögeln Futter zum Fressen unter die

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